Leinenpflicht
Diese gilt in vielen Kreisen. Bitte dringend daran halten damit auch unsere Wildtiere eine Chance haben.
Vielleicht achtet der eine oder andere Katzenhalter auch mal darauf, das seine Samtpfoten nicht wildern.
Eigentlich sollte das alles selbstverständlich sein. Schade das es so viele Menschen gibt, denen die Wildtiere
und Vögel so egal sind.
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) müssen Hunde im Wald und in der
übrigen freien Landschaft an der Leine geführt werden. Sie dürfen nicht frei herumlaufen. Ausnahmen hiervon bilden
lediglich Jagd-, Polizei- und Rettungshunde während der Jagd- und Dienstausübung. Die Pflicht zum Anleinen beruht auf
dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.
Unabhängig von der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hat jede Person dafür zu sorgen, dass ein ihrer Aufsicht
unterstehender Hund in der freien Landschaft nicht streunt oder wildert.
Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Zur Vermeidung von Bußgeldern werden alle Hundehalter gebeten, den Leinenzwang im Interesse unserer heimischen
Tierwelt zu respektieren.